Finanzbuchhaltung
(Unter Beachtung § 6 Nr. 4 StBerG)
Sie möchten sich lieber auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und sich nicht mit der Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorfälle befassen?
Geben Sie doch diese Pflicht, Ihre Finanzbuchhaltung korrekt und fristgerecht zu erstellen, in unsere kompetenten Hände!
Erfolgt unter Beachtung § 6 Nr. 4 StBerG.
Ihre Vorteile:
- Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft!
- Die Terminüberwachung und das Einhalten von Fristen übernehmen wir sehr gern für Sie!
- Zur Umsetzung der steuerlichen Gestaltungmöglichkeiten stehen wir in engem Kontakt mit Ihrem Steuerberater
oder vermitteln Sie gern an unseren Kooperationspartner. - Sie erhalten professionelle Leistungen zu einem fairen Preis!
Sie haben Zeit, sich auf Ihr Geschäft zu konzentrieren!